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Durchführung der Anschläge vom 11. September 2001
(Aus dem Urteil gegen Mounir El Motassadeq vom 19. August 2005, S. 286-289)
Im Urteil wird FBI Beamter Matthew Walsh als Zeuge vorgestellt. Zeuge bedeutet aber jemand der ein Sachverhalt unmittelbar wahrgenommen hat (siehe Wikipedia). Das war er nicht.
Die Feststellungen über die Ausführung der Anschläge vom 11. September 2001 beruhen ganz wesentlich auf der Aussage des Zeugen W.., [FBI Beamter Matthew Walsh, der kein Zeuge war - E.D.] in welcher dieser wiederum den diesbezüglichen Stand der Ermittlungen der amerikanischen Bundespolizei FBI wiedergegeben hat. Ergänzende Angaben dazu haben von den als Zeugen vernommenen Ermittlungsbeamten des Bundeskriminalamtes insbesondere die Zeugen Sch.. und W.. gemacht.
Der Zeuge W. [Er war kein Zeuge - E.D.] hat die Durchführung der Anschläge so wie vom Senat festgestellt mit zahlreichen zusätzlichen Details geschildert. Dabei hat er zunächst detaillierte Angaben zum Anreiseweg der Attentäter zu ihren jeweiligen Ausgangsflughäfen gemacht und dabei genauer erläutert, wie es dazu kam, dass zwei Gepäckstücke Attas gefunden wurden, in denen außer Kleidung, Pfefferspray und einem Messer unter anderem auch ein handgeschriebenes arabisches Schriftstück gefunden wurde, das eine Art Handlungsanweisung für die Durchführung der Attentate und die letzte Nacht vor den Attentaten enthält. Der Zeuge W. [Er war kein Zeuge - E.D] hat angegeben, dass eine identische Kopie dort gefunden worden sei, wo das von Jarrah gesteuerte Flugzeug abgestürzt sei, sowie eine dritte in einem Auto, das einer der Entführer des in das Pentagon gerammten Flugzeuges gemietet hatte.
Der Zeuge W. [Er war kein Zeuge - E.D] hat näher begründet, dass die in Boston verbliebenen Gepäckstücke Atta deswegen hätten zugeordnet werden können, weil sich in einem der Gepäckstücke Dokumente Attas bezüglich seines Studiums an den Universitäten von Kairo und Hamburg befanden. In der zweiten Tasche befanden sich nach den Ausführungen des Zeugen W. [Er war kein Zeuge - E.D] allerdings auch Gegenstände des Entführers Al Omari, unter anderem ein Reisepass und ein Führerschein auf diesen Namen. Die in der Hauptverhandlung verlesene Übersetzung der so genannten Handlungsanweisung, die von dem Sachverständigen Prof. Dr. S.. begutachtet und in seinem in der Hauptverhandlung erstatteten Gutachten erläutert worden ist, enthielt in der festgestellten Weise religiöse Verbrämungen der Ermordung der betroffenen Menschen und zeugt von dem Paradiesglauben der Attentäter. Dass ein Exemplar der Handlungsanweisung nicht nur in dem am Flughafen von Boston beim Umsteigen Attas und Al Omaris dort verbliebenen Gepäck sowie am Ort des Absturzes des von Jarrah geflogenen Flugzeuges gefunden werden konnte, sondern auch in einem von einem der Entführer des in das Pentagon geflogenen Flugzeuges gemieteten Auto, hat der Zeuge W. [Er war kein Zeuge - E.D] plausibel damit erklärt, dass die Ermittler des FBI nach den Anschlägen vom 11. September 2001 sämtliche Autos in dem Parkhaus des Flughafens überprüften, an welchem die Entführer des in das Pentagon geflogenen Flugzeuges gestartet waren. Dabei ist man auf das von dem Entführer Al Hazmi gemietete Auto gestoßen, in dem sich ein Exemplar der Handlungsanweisung befand. Der Zeuge Sch.. hat diese Angaben des Zeugen W.. bestätigt. Seine Aussage beruht auf einer Auswertung der dem Bundeskriminalamt von Seiten des FBI aus den USA zur Verfügung gestellten Ermittlungsunterlagen, wie unter anderem einer Liste der in den Gepäckstücken Attas aufgefundenen Gegenstände. Der Zeuge W. [Er war kein Zeuge - E.D.] hat darüber hinaus detaillierte Angaben zum Ablauf der Flugzeugentführungen und den beabsichtigten Kollisionen der Flugzeuge mit den festgestellten Gebäuden in den USA sowie im Falle des von Jarrah geflogenen Flugzeuges des von den ursprünglichen Tatplanungen abweichenden Verlaufes mit abschließend absichtlich herbeigeführtem Absturz berichtet. Dabei hat der Zeuge W. [Er war kein Zeuge - E.D] die Namen der jeweils in den verschiedenen Flugzeugen befindlichen Attentäter genau bezeichnet. Dass dieses möglich war, hat er damit begründet, dass mehrere Personen aus dem von Atta entführten Flugzeug vor dem Einschlag des Flugzeuges in den Nordturm des World-Trade-Center telefonischen Kontakt zu Personen außerhalb des Flugzeugs aufnehmen konnten. Und zwar konnten danach zwei Flugbegleiter beim Bodenpersonal ihrer Fluglinie anrufen. Dabei ist berichtet worden, dass zwei Mitglieder des Service-Personals ermordet worden waren und ein Passagier Messerstiche erlitten hatte. Es ist auch berichtet worden, dass im vorderen Teil des Flugzeuges ein die Atmung behinderndes Spray versprüht worden war.
Der Zeuge W. [Er war kein Zeuge - E.D] hat bekundet, sich die Tonbandmitschnitte dieser Gespräche selbst angehört zu haben. Nach den Angaben der Flugbegleiter sei rekonstruierbar gewesen, dass bestimmte Passagiere auf bestimmten Sitzplätzen die Entführer gewesen seien. Von diesen Personendaten ausgehend habe man ermittelt, welche anderen Personen aus den anderen entführten Flugzeugen mit den als Entführer identifizierten Personen aus dem von Atta entführten Flugzeug Kontakt gehabt und insbesondere Wohnungen oder Konten geteilt hatten. Dadurch habe man die Entführer aus den anderen Flugzeugen festgestellt. Durch diese Erklärungen des Zeugen W. [Er war kein Zeuge - E.D] ist plausibel geworden, wie es möglich war, dass in den USA bereits kurze Zeit nach den Anschlägen vom 11. September 2001 die Namen sämtlicher Entführer genannt worden sind. Bezüglich des von Jarrah in den Boden gerammten Flugzeuges hat man nach den Angaben des Zeugen W.. zur Rekonstruktion des Endes dieser Entführung Aufnahmen von Stimmenaufzeichnungen aus dem Cockpit, die von einem so genannten Voice Recorder automatisch gefertigt worden waren, sowie außerdem Daten eines in dem Flugzeug installierten Flugschreibers ausgewertet. Über diese Aufzeichnungen hat der Zeuge W.. berichtet. Daraus ergibt sich, dass es kurz vor dem Absturz des Flugzeuges zu einem Kampf zwischen Passagieren und einigen Entführern gekommen ist. Den Passagieren war auf Grund von Telefonaten mit Verwandten und Bekannten außerhalb des Flugzeuges bekannt, dass bereits zwei andere Verkehrsflugzeuge in die Türme des World- Trade-Center geflogen worden waren. Die Passagiere hatten sich deshalb ausgemalt, dass ihnen Ähnliches bevorstehe, wenn sie nicht gegen die Entführer vorgehen würden. Bezüglich des Absturzes des von Jarrah entführten Flugzeuges hat der Zeuge W.. außerdem bekundet, dass am Absturzort eine beschädigte Visitenkarte des Zeugen A. J. mit einer handschriftlich darauf notierten Adresse des Mohamed Rajh aufgefunden worden ist. Der Zeuge A. J. hat die ihm vorgelegte Kopie dieser Visitenkarte als die von ihm seinem Verwandten Jarrah überlassene Karte identifiziert.
Insgesamt hat der Senat keine Bedenken, den Angaben des Zeugen W. [Er war kein Zeuge - E.D.] hinsichtlich der Identifizierung der einzelnen Attentäter zu folgen. Dass Atta, Al Shehhi und Jarrah die Anschläge vom 11. September 2001 an maßgeblicher Stelle als Piloten von drei der vier eingesetzten Flugzeuge ausgeführt haben, ist auch gegenüber dem Zeugen F. [Yosri Fouda - E.D.] sowohl von Binalshibh als auch von Khalid Sheikh Mohammed bei dem vor ihren Verhaftungen mit dem Zeugen F.. geführten Gespräch bestätigt worden. |